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Kostenzuschuss für Psychotherapie durch die Krankenkasse |
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Wenn Sie die Psychotherapie bei niedergelassenen PsychotherapeutInnen durchführen, die nicht in ein Finanzierungsmodell eingebunden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück. Diese Finanzierungsform trifft auf den Großteil der Psychotherapien zu. Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine so genannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf. mehr dazu (Fortsetzung) Die Krankenversicherungsanstalten leisten folgende Zuschüsse:
Da ich mich meinen KlientInnen näher fühle, als den Krankenkassen,
möchte ich hier meinen Unmut über die Höhe dieses Kostenzuschusses
kund tun. Sollten sie sich Psychotherapie nicht leisten können, möchte ich sie ermutigen, sich bei ihrer Krankenkasse schriftlich zu beschweren. Je mehr Beschwerden dort einlangen, desto mehr Druck entsteht, der die Kassen vielleicht doch einmal zum Handeln zwingt. |
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