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Kostenzuschuss für Psychotherapie durch die Krankenkasse

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Gesprächstherapie
Kostenzuschuss

 

Wenn Sie die Psychotherapie bei niedergelassenen PsychotherapeutInnen durchführen, die nicht in ein Finanzierungsmodell eingebunden sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des an die Psychotherapeutin bzw. den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück.

Diese Finanzierungsform trifft auf den Großteil der Psychotherapien zu. Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine so genannte krankheitswertige Störung vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf.

mehr dazu (Fortsetzung)

Die Krankenversicherungsanstalten leisten folgende Zuschüsse:

Therapieart Dauer Kostenzuschuss
ÖGK 60 Minuten € 31,50
BVAEB 50 Minuten € 42,40
SVS 50 Minuten € 45,00

Da ich mich meinen KlientInnen näher fühle, als den Krankenkassen, möchte ich hier meinen Unmut über die Höhe dieses Kostenzuschusses kund tun.
Der Zuschuss der meisten Krankenkassen von € 21,80 bestand unverändert von 1991 bis 2018. 1991 waren das genau ATS 300,-
Die Krankenkassen haben den gesetzlichen Auftrag, Psychotherapie für jede Person, die dies braucht, zu ermöglichen. Diesem Auftrag wird einfach nicht nachgekommen.
Zwar wurde dieser Betrag mit Sept. 2018 auf € 28,- erhöht, aber es wurde der geringe Kostenzuschuss von € 21,80 seit seinem Bestehen nicht einmal an den veränderten VerbraucherpreisIndex (Inflation) angepasst. Wäre dies geschehen, dann hätte der Betrag im Sept. 2018 bereits über € 36,- betragen.

Sollten sie sich Psychotherapie nicht leisten können, möchte ich sie ermutigen, sich bei ihrer Krankenkasse schriftlich zu beschweren. Je mehr Beschwerden dort einlangen, desto mehr Druck entsteht, der die Kassen vielleicht doch einmal zum Handeln zwingt.

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